So ist es nicht verwunderlich, daß einiges neu geregelt werden muß. Die GV am 21. 1. 50 beschließt daher:
"Bei der 1. Veranstaltung des Vereins bezahlt jeder Besucher Eintritt; ausgenommen der aktive Sänger. Bei der 2. Veranstaltung bezahlt jeder Besucher mit Ausnahme von den aktiven Sängern und dessen Ehefrauen. Bei Hochzeiten von aktiven Sängern wird in der Kirche gesungen, wenn die Hochzeit im Ort gefeiert wird; es wird nur beim Haus gesungen, wenn die Hochzeit auswärts gefeiert wird. Bei Beerdigungen singt der Verein jedem Ehrenmitglied, jedem aktiven Mitglied, jedem passiven Mitglied, das vorher aktiv war, mit Kranzniederlegung; jedem anderen passiven Mitglied auf Wunsch der Angehörigen gegen eine Vergütung nach eigenem Gutdünken. Der aktive Sänger zahlt jährlich 1.DM, das passive Mitglied 2,‑ DM. 1950 ist ein reges Vereinsjahr. Die Sänger umrahmen gesanglich das 100. jährige Stiftungsfest der Musikkapelle und stellen sich als Fest‑ oder Gruppenführer, Losverkäufer oder Wagenfahrer zur Verfügung; ebenso ist zu singen beim Nachbarverein Ulm ‑ Herr Fahrländer war dort ebenso Dirigent wie auch in Kappelrodeck ‑, und in Neusatz, bei der Investitur von Pfarrer Hauser, beim Waldfest in Oberachern; dazu kommt der Ausflug ins Kinzigtal und noch ein Kameradschaftsabend mit Ehrungen. Hier treten Johann Decker und Andreas Lamm als Solisten mit ihren alten Jäger- und Volksliedern auf, und mancher soll erst am frühen Morgen nach Hause gekommen sein. Das Jahr ist lustig gewesen; ist das der Grund, warum der Rechenschaftsbericht so traurig aussieht? Von 1991.58 DM bleiben nur 71.58 DM übrig! 1950 ist auch das 60‑jährige Stiftungsfest des MGV fällig. Doch mit Rücksicht auf das Fest der Musikkapelle verschiebt der MGV das Fest auf 1951.